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# Inhaltsübersicht ZKG

Zahlungskontengesetz  
Stand: 16.12.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 1	Anwendungsbereich
§ 2	Begriffsbestimmungen
§ 3	Allgemeines Benachteiligungsverbot
§ 4	Abweichende Vereinbarungen
```

Abschnitt 2Informationspflichten sowie Vergleichbarkeit der Entgelte für ZahlungskontenUnterabschnitt 1Informationspflichten

```
§ 5	Vorvertragliche Entgeltinformation
§ 6	Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten
§ 7	Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten
§ 8	Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
§ 9	Form und Gestaltung der Entgeltinformation
§ 10	Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
§ 11	Inhalt der Entgeltaufstellung
§ 12	Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung
§ 13	Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
§ 14	Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
§ 15	Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie
```

Unterabschnitt 2Vergleichswebsites

```
§ 16	Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt
§ 17	Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für Zahlungsdienstleister
§ 18	Weitere Anforderungen an die Vergleichswebsite
§ 19	Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
```

Abschnitt 3KontenwechselhilfeUnterabschnitt 1Anspruch auf Kontenwechselhilfe

```
§ 20	Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
§ 21	Ermächtigung des Kontoinhabers
```

Unterabschnitt 2Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister

```
§ 22	Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 23	Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
§ 24	Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 25	Haftung bei Pflichtverletzungen
```

Unterabschnitt 3Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen

```
§ 26	Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
```

Abschnitt 4Grenzüberschreitende Kontoeröffnung

```
§ 27	Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
§ 28	Aufforderung durch den Verbraucher
§ 29	Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
```

Abschnitt 5Zahlungskonten mit grundlegenden FunktionenUnterabschnitt 1Anwendungsbereich

```
§ 30	Anwendungsbereich
```

Unterabschnitt 2Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

```
§ 31	Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 32	Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot
§ 33	Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 34	Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 35	Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
§ 36	Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
§ 37	Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
```

Unterabschnitt 3Basiskontovertrag

```
§ 38	Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
§ 39	Vereinbarung weiterer Dienstleistungen
§ 40	Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos
§ 41	Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
§ 42	Kündigung durch das kontoführende Institut
§ 43	Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts
§ 44	Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
§ 45	Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
```

Abschnitt 6Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz

```
§ 46	Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
§ 47	Öffentliche Informationen der Bundesanstalt
§ 48	Verwaltungsverfahren
§ 49	Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
§ 50	Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung
§ 51	Klage gegen den Verpflichteten
§ 52	Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren
```

Abschnitt 7Sanktionen

```
§ 53	Bußgeldvorschriften
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht ZKG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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