nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 ZDVWahlV 2 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.