In den Bildungsgängen des Zweiten Bildungsweges können Gasthörerinnen oder Gasthörer zugelassen werden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Leitung der Einrichtung.
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In den Bildungsgängen des Zweiten Bildungsweges können Gasthörerinnen oder Gasthörer zugelassen werden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Leitung der Einrichtung.