nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 28 ZApprO — Zeitpunkt der Prüfung

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Stand: 14.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.