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§ 17 ZApprO — Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Stand: 01.10.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Länder richten zuständige Stellen ein, vor denen die Zahnärztliche Prüfung abgelegt wird.