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§ 133 ZApprO — Anwendung bisherigen Rechts

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Historische Fassung: Stand 01.10.2020 bis 14.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Approbationsordnung für Zahnärzte in der am 30. September 2020 geltenden Fassung ist vorbehaltlich des § 134 auf Studierende weiter anzuwenden, die vor dem 1. Oktober 2021 ihr Studium der Zahnmedizin beginnen oder bereits begonnen haben.