Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 3b des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist an die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde zuständige Behörde zu richten. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.