(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus sechs schriftlichen Aufgaben. Die Arbeitszeit beträgt jeweils zwei Stunden, bei einer der sechs Aufgaben fünf Stunden (Doppelaufgabe).
(2) Es sind schriftliche Aufgaben aus folgenden Gebieten zu bearbeiten:
1. Zivil- und Zivilprozessrecht unter besonderer Berücksichtigung des Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrechts,
2. Grundzüge des Strafrechts einschließlich Strafprozessrecht,
3. Gerichtsvollzieherordnung (GVO) .
Die Aufgaben können jeweils auch mehrere der in Satz 1 genannten Gebiete umfassen und Bezüge zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Internationalen Privatrecht sowie zu Fragen der Arbeitsorganisation und der elektronischen Datenverarbeitung aufweisen.