nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 16 ZAPO-J (Bayern) — Ausbildung

Ausbildungsordnung Justiz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung umfasst eine fachtheoretische Ausbildung von mindestens zwei Monaten sowie eine praktische Ausbildung von mindestens fünf Monaten.