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§ 25 ZAPO-F II (Bayern) — Wiederholung der Erweiterungsprüfung

Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Wiederholung der Erweiterungsprüfung gilt § 7 entsprechend. Wurde die Zweite Lehramtsprüfung bestanden, die Prüfung im Erweiterungsfach jedoch nicht bestanden, so erfolgt die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung außerhalb des Vorbereitungsdienstes.