nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 22 ZAPO-F II (Bayern) — Zeugnis, Platzziffer

Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Über die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das vom Leiter des Prüfungsamts unterschrieben wird. Es enthält die Einzelnoten und die Gesamtprüfungsnote.

(2) Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine schriftliche Mitteilung, aus der die Gründe des Nichtbestehens ersichtlich sind.

(3) Für diejenigen Prüfungsteilnehmer, welche die Prüfung bestanden haben, hat das vorsitzende Mitglied des Prüfungshauptausschusses – getrennt nach den Fächerverbindungen – Platzziffern festzusetzen. Bei gleichen Notensummen führt das bessere Ergebnis in den Prüfungslehrproben zur niedrigeren Platzziffer. Bei Erteilung der gleichen Platzziffer an mehrere Prüfungsteilnehmer erhält der nächstbeste Teilnehmer die Platzziffer, die sich ergibt, wenn die mehreren gleichen Platzziffern fortlaufend weitergezählt werden.

(4) Über ihre Platzziffer erhalten die Prüfungsteilnehmer eine besondere Bescheinigung. Darin wird angegeben, wie viele Prüfungsteilnehmer sich in der betreffenden Fächerverbindung der Prüfung unterzogen, wie viele diese bestanden und wie viele davon eine Platzziffer erhalten haben. Wird die gleiche Platzziffer an mehrere Prüfungsteilnehmer erteilt, so ist auch deren Zahl anzugeben.

(5) Das Prüfungsamt kann den Prüfungsteilnehmern noch vor der Erteilung der Prüfungszeugnisse vorläufige Bescheinigungen über das Bestehen der Prüfung ausstellen.

(6) Die Prüfung ist mit Aushändigung oder Zustellung des Prüfungszeugnisses oder einer vorläufigen Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung oder der schriftlichen Mitteilung über das Nichtbestehen der Prüfung abgelegt.

---

Zitiervorschlag: § 22 ZAPO-F II (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20II/22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
