(1) Der Prüfungsstoff für die schriftliche Hausarbeit in Pädagogik (§ 14) umfaßt
– Grundlagen, Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung,
– Erziehungsformen und Erziehungsstile,
– Grundfragen der pädagogischen Psychologie.
(2) Der Prüfungsstoff für die Prüfungen in Didaktik und Methodik der unterrichteten Fächer (§§ 14 und 17) umfaßt
– die allgemeinen Grundsätze des Lehrens und Lernens,
– die Kenntnis facheigener Unterrichtsverfahren.