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§ 18 ZAPO-F II (Bayern) — Prüfungsstoff

Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Prüfungsstoff für die schriftliche Hausarbeit in Pädagogik (§ 14) umfaßt

– Grundlagen, Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung,

– Erziehungsformen und Erziehungsstile,

– Grundfragen der pädagogischen Psychologie.

(2) Der Prüfungsstoff für die Prüfungen in Didaktik und Methodik der unterrichteten Fächer (§§ 14 und 17) umfaßt

– die allgemeinen Grundsätze des Lehrens und Lernens,

– die Kenntnis facheigener Unterrichtsverfahren.