Die Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (Zweite Lehramtsprüfung) ist Qualifikationsprüfung im Sinn des Leistungslaufbahngesetzes. Mit dem Bestehen der Zweiten Lehramtsprüfung wird die Qualifikation für das Amt des Fachlehrers nachgewiesen.
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Die Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (Zweite Lehramtsprüfung) ist Qualifikationsprüfung im Sinn des Leistungslaufbahngesetzes. Mit dem Bestehen der Zweiten Lehramtsprüfung wird die Qualifikation für das Amt des Fachlehrers nachgewiesen.