nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 37 ZAPO-F I (Bayern) — Prüfungsausschuss und -kommissionen

Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) An jeder Abteilung wird ein Prüfungsausschuss für die pädagogisch-didaktische Abschlussprüfung gebildet.

(2) Der Vorsitz des Prüfungsausschusses obliegt grundsätzlich der Leitung der Abteilung, der stellvertretende Vorsitz obliegt grundsätzlich der für die pädagogisch-didaktische Ausbildung zuständigen Stellvertretung der Leitung der Abteilung. § 24 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses hat außerdem die Termine für die mündlichen Prüfungen im Einzelnen zu bestimmen.

(3) Der Prüfungsausschuss

1. entscheidet über die Zulassung zur Prüfung,

2. bestimmt die Prüfer und Prüferinnen sowie die Prüfungskommissionen für die mündlichen Prüfungen,

3. entscheidet über die Folgen des Unterschleifs, des Rücktritts, der Verhinderung, des Versäumnisses und der nicht rechtzeitigen Ablieferung einer Prüfungsarbeit,

4. entscheidet auf Grundlage eines fachärztlichen Zeugnisses über Anträge auf Nachteilsausgleichs entsprechend § 54 APO mit der Maßgabe, dass hierbei die Anforderungen an die allgemeine und fachliche Eignung für den Beruf als Fachlehrer oder Fachlehrerin gewahrt bleiben müssen; die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses kann verlangt werden.

§ 24 Abs. 4 gilt entsprechend.

(4) Zur Durchführung der mündlichen Prüfungen werden für die einzelnen Prüfungsfächer jeweils eine oder mehrere Prüfungskommissionen gebildet. Jede Prüfungskommission besteht aus zwei fachkundigen Lehrkräften, von denen eine zum vorsitzenden Mitglied, die andere zum beisitzenden Mitglied bestellt wird. § 24 Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend.

---

Zitiervorschlag: § 37 ZAPO-F I (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ZAPO-F%20I/37

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
