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§ 35 ZAPO-F I (Bayern) — Prüfungszeitpunkt und -ort

Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die pädagogisch-didaktische Abschlussprüfung (Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften) findet einmal jährlich gegen Ende des Studienjahres an der Abteilung des Staatsinstituts, an der die Ausbildung durchlaufen wurde, statt.