nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 ZALS (Bayern) — Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bewerber, die die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Lehramtsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen sonderpädagogischen Fachrichtung sowie in einer nach § 91 LPO I zugelassenen Fächerverbindung bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen. Für Bewerber, deren Lehramtsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannt worden ist, deren Studieninhalte aber von den in Bayern vorgeschriebenen Inhalten erheblich abweichen, kann die Zulassung zum Vorbereitungsdienst von zusätzlichen Leistungen abhängig gemacht werden; § 119 LPO I gilt entsprechend. Dabei kann genehmigt werden, dass die zusätzlichen Leistungen innerhalb einer bestimmten Frist während des Vorbereitungsdienstes erbracht werden; in diesen Fällen erfolgt die Zulassung unter einer entsprechenden Auflage. Ergibt sich nach der Zulassung, dass diese Auflage innerhalb der festgelegten Frist nicht mehr erfüllt werden kann, werden die betreffenden Studienreferendare aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. Satz 1 gilt entsprechend für den zum Zweck der Nachqualifikation gemäß § 40 LPO II abzuleistenden Vorbereitungsdienst.

(2) Bewerber müssen die für den Beruf des Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

---

Zitiervorschlag: § 3 ZALS (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ZALS/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
