Die Ausbildung (§ 2 Abs. 2) kann durch Lehrgänge ergänzt werden, die als geschlossene mehrtägige Veranstaltung durchgeführt werden. Im einzelnen kommen dabei u. a. Lehrgänge über Schulspiel, Schulwandern, Medieneinsatz, Verkehrserziehung, Erste Hilfe, Sprecherziehung, Suchtprävention und Lebensbewältigungskompetenz in Betracht.