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§ 20 ZALGM (Bayern) — Hospitation mit Studienzeiten

Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In Hospitationen mit Studienzeiten sollen sich die Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen selbstständig mit den Kompetenzbereichen und den Inhalten der Ausbildung auseinandersetzen.