nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 ZALGM (Bayern) — Ziele des Vorbereitungsdienstes

Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an Grundschulen bzw. im Lehramt an Mittelschulen (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayLBG). Die Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen sollen schulpraktisch, pädagogisch und didaktisch ausgebildet und gefördert sowie auf ihre Tätigkeit und Verantwortung als Lehrkräfte an Grund- oder Mittelschulen vorbereitet werden. Dabei ist dem Ziel einer inklusiven Ausgestaltung der Grund- und Mittelschulen Rechnung zu tragen.

(2) Die Ausbildung umfasst Inhalte und Kompetenzbereiche aus den Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken sowie schulrechtliche Grundlagen und staatsbürgerliche Bildung.

---

Zitiervorschlag: § 2 ZALGM (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
