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§ 2 ZALGM (Bayern) — Ziele des Vorbereitungsdienstes

Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an Grundschulen bzw. im Lehramt an Mittelschulen (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayLBG). Die Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen sollen schulpraktisch, pädagogisch und didaktisch ausgebildet und gefördert sowie auf ihre Tätigkeit und Verantwortung als Lehrkräfte an Grund- oder Mittelschulen vorbereitet werden. Dabei ist dem Ziel einer inklusiven Ausgestaltung der Grund- und Mittelschulen Rechnung zu tragen.

(2) Die Ausbildung umfasst Inhalte und Kompetenzbereiche aus den Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken sowie schulrechtliche Grundlagen und staatsbürgerliche Bildung.