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§ 27 ZALG (Bayern) — Seminarbericht

Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über den Verlauf des Vorbereitungsdienstes eines Ausbildungsjahrgangs legt der Vorstand des Studienseminars dem Staatsministerium einen in Zusammenarbeit mit den Seminarlehrern erstellten schriftlichen Bericht vor. Dieser besteht aus einem allgemeinen Bericht und aus den Fachberichten der Seminarlehrer. Zweitexemplare der Fachberichte der Seminarlehrer sind direkt an die jeweiligen Zentralen Fachberater für die Seminarausbildung zu senden.