Studienreferendare, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung „Lehramtsassessor“ zu führen.
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Studienreferendare, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung „Lehramtsassessor“ zu führen.