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Anlage 8 ZAGAnzV — (zu § 12 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige

ZAG-Anzeigenverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 29.11.2022 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2326 - 2328;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)