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§ 5 WupperVG - (Nordrhein-Westfalen) — Verbandsgebiet

Wupperverbandsgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Verbandsgebiet umfaßt das oberirdische Einzugsgebiet der Wupper. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die dem Kartenwerk des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ,,Stationierung und Gebietsbezeichnung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen" entspricht. Der Verband legt die Übersichtskarte am Sitz der Verbandsverwaltung zur Einsichtnahme aus.