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# § 41 WuSolvV — Marktbewerteter Anspruch aus einem Derivat

Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der marktbewertete Anspruch aus einem Derivat ist bei

- 1. Swapgeschäften und für sie übernommenen Gewährleistungen der effektive Kapitalbetrag oder, wenn es keinen effektiven Kapitalbetrag gibt, der aktuelle Marktwert des Geschäftsgegenstands,

- 2. als Festgeschäft und Optionsrecht ausgestalteten Termingeschäften und für sie übernommenen Gewährleistungen der unter der Annahme tatsächlicher Lieferung oder Abnahme des Geschäftsgegenstands bestehende, zum aktuellen Marktkurs umgerechnete Anspruch des Wohnungsunternehmens mit Spareinrichtung auf Lieferung oder Abnahme des Geschäftsgegenstands.

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Zitiervorschlag: § 41 WuSolvV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/WuSolvV/41

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