nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 WpSchCHEGDV

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein aufrechtes, gleicharmiges, geradliniges weißes Kreuz auf grünem Grund gilt nicht als Nachahmung des schweizerischen Wappens, die geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes).