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# Inhaltsübersicht WpPG

Wertpapierprospektgesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 24.07.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

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Abschnitt 1
	Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1	Anwendungsbereich
§ 2	Begriffsbestimmungen
§ 3	Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
§ 3a	Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung
§ 3b	Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung
§ 3c	Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger
§ 4	Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2
	Erstellung des Prospekts
§ 5	Prospekt
§ 6	Basisprospekt
§ 7	Mindestangaben
§ 8	Nichtaufnahme von Angaben
§ 9	Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
§ 10	(weggefallen)
§ 11	Angaben in Form eines Verweises
§ 12	Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Abschnitt 3
	Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 13	Billigung des Prospekts
§ 14	Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 15	Werbung
§ 16	Nachtrag zum Prospekt; Widerrufsrecht des Anlegers
Abschnitt 4
	Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
§ 17	Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte
§ 18	Bescheinigung der Billigung
Abschnitt 5
	Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
§ 19	Sprachenregelung
§ 20	Drittstaatemittenten
Abschnitt 6
	Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern
§ 21	Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt
§ 22	Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt
§ 22a	Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 23	Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt
§ 23a	Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 24	Haftung bei fehlendem Prospekt
§ 24a	Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt
§ 25	Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Abschnitt 7
	Zuständige Behörde und Verfahren
§ 26	Befugnisse der Bundesanstalt
§ 27	Verschwiegenheitspflicht
§ 28	Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 28a	Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 29	Vorsichtsmaßnahmen
§ 30	Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 31	Sofortige Vollziehung
Abschnitt 8
	Sonstige Vorschriften
§ 32	Auskunftspflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
§ 33	Gebühren und Auslagen
§ 34	Benennungspflicht
§ 35	Bußgeldvorschriften
§ 36	Übergangsbestimmungen
§ 37	Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht WpPG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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