§ 20 WpPG — Sofortige Vollziehung

Wertpapierprospektgesetz

Stand: 21.12.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Keine aufschiebende Wirkung haben

1.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 18, 18a und 25 sowie
2.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln.