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# § 5 WpIVergV — Ausrichtung an der Strategie des Wertpapierinstituts

Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung  
Stand: 12.01.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des Wertpapierinstituts niedergelegt sind. Dabei sind auch die langfristigen Effekte der Anlageentscheidungen des Wertpapierinstituts und dessen Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien ausrichten und das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.

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Zitiervorschlag: § 5 WpIVergV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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