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§ 31 WpIPrüfbV — Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr

Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 12.12.2023 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die geschäftliche Entwicklung des Wertpapierinstituts ist für jede erbrachte Wertpapierdienstleistung und Wertpapiernebendienstleistung unter Gegenüberstellung der für sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern. Darzustellen sind dabei regelmäßig die Anzahl der Kunden, die Volumina der unter Verwaltung oder Beratung stehenden Vermögenswerte sowie die Volumina vermittelter Finanzinstrumente.