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§ 13 WpHG — Sofortiger Vollzug

Wertpapierhandelsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.11.2021 bis 30.12.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 13 und den §§ 7 bis 10 und 54 Absatz 1 einschließlich der Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln haben keine aufschiebende Wirkung.