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§ 4 WpÜGBeirV — Beschlussfassung

WpÜG-Beiratsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 09.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind. In der Sitzung hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse des Beirats bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für die Unterbreitung der Vorschläge für die ehrenamtlichen Mitglieder des Widerspruchsausschusses und deren Vertreter ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich.