nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 WoweZV (Brandenburg)

Wohnungswesenzuständigkeitsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige

Stellen im Sinne des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung des

Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau sind die Ämter, die amtsfreien

Gemeinden und die kreisfreien Städte.