Die Gemeinden sollen Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.
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Die Gemeinden sollen Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.