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§ 4 WoZErhV 1 — Begrenzung der Zinserhöhung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen

Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Betrifft die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 und 2 Wohnungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1, ist sie so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.