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Anlage 4 WoEigVfg — (zu § 9) (Probeeintragungen in einen Hypothekenbrief bei Aufteilung des Eigentums am belasteten Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes)

Wohnungsgrundbuchverfügung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Hypothekenbriefes,
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 81)