Art. 107 GO, Art. 93 LKrO und Art. 89 BezO sind auf als Eigenbetriebe geführte Pflegeeinrichtungen nicht anzuwenden.
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Art. 107 GO, Art. 93 LKrO und Art. 89 BezO sind auf als Eigenbetriebe geführte Pflegeeinrichtungen nicht anzuwenden.