nu:legal · recht.nulegal.eu
Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Art. 107 GO, Art. 93 LKrO und Art. 89 BezO sind auf als Eigenbetriebe geführte Krankenhäuser nicht anzuwenden.