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Art 2 § 2 WismutAGAbkG

Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Gesellschaft führt die Firma "Wismut Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Aufbau (Wismut GmbH i.A.)". Sie hat ihren Sitz in Chemnitz.