§ 10 WinzMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.