nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 97 WindSeeG — Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

Windenergie-auf-See-Gesetz

Stand: 01.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach § 34 ist für gerichtliche Rechtsbehelfe § 83a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend anzuwenden.