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§ 2 WiPG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Geschäftsstelle

Wirtschafts-Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Erfüllung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wird für das Portal eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Detmold eingerichtet.