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§ 3 WiGebO (Brandenburg)

Widerspruchsgebührenordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Widerspruchsverfahren bleibt gebührenfrei, wenn der Widerspruch

vor Beteiligung der Prüfer zurückgenommen wird.