Änderungen der betrieblichen Verhältnisse, die Einfluß auf die Organisation und Ausrüstung der Werkfeuerwehr haben können, sind durch das Unternehmen unverzüglich dem Ministerium des Innern anzuzeigen.
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Änderungen der betrieblichen Verhältnisse, die Einfluß auf die Organisation und Ausrüstung der Werkfeuerwehr haben können, sind durch das Unternehmen unverzüglich dem Ministerium des Innern anzuzeigen.