Das Ministerium des Innern überprüft den Leistungsstand der Werkfeuerwehr regelmäßig, jedoch mindestens einmal innerhalb von drei Jahren, nach den Anforderungen dieser Verordnung.
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Das Ministerium des Innern überprüft den Leistungsstand der Werkfeuerwehr regelmäßig, jedoch mindestens einmal innerhalb von drei Jahren, nach den Anforderungen dieser Verordnung.