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§ 3 WerkstoffPrAusbV — Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Metalltechnik,
2.
Kunststofftechnik,
3.
Wärmebehandlungstechnik,
4.
Systemtechnik.