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§ 11 WeinSBV — Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten derEuropäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verweisungen in dieser Verordnung auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in der Anlage angegebenen Fassungen.