nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 WeinFöGewV — Nicht förderfähige und förderfähige Kosten

Weinförderverordnung

Historische Fassung: Stand 16.11.2023 bis 25.10.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die nicht förderfähigen und förderfähigen Kosten der Maßnahmen nach § 2 richten sich nach den Bestimmungen des GAP-Strategieplanes.