Die Vergällung von Weintrub darf nur vorgenommen werden mit
1.
Lithiumchlorid in einer Menge von mindestens 0,5 Gramm in einem Liter oder
2.
Natriumchlorid in einer Menge von mindestens 2 Gramm in einem Liter.
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Die Vergällung von Weintrub darf nur vorgenommen werden mit