Die Vergällung von Weintrub darf nur mit
1.
Lithiumchlorid in einer Menge von mindestens 0,5 Gramm oder
2.
Natriumchlorid in einer Menge von mindestens 2 Gramm
in einem Liter vorgenommen werden.
Die Vergällung von Weintrub darf nur mit
in einem Liter vorgenommen werden.